Videoüberwachung und Datenschutz

Wir werden dies immer wieder gefragt, wie es denn mit der rechtlichen Situation bei Videoüberwachung ausschaut. Was darf aufgezeichnet werden, was nicht?

Diese Entscheidung oder Bewertung der Rechtslage können wir unseren Kunden und Ihnen als Leser nicht abnehmen, da in Rechtsfragen ausschließlich Anwälte beraten dürfen. Unser Rat ist auch schon auf Grund der Komplexität, im Zweifel eben einen Anwalt zu Ihrem konkreten Vorhaben zu befragen. Eine solche Beratung ist nicht sonderlich teuer und vermeidet später teurere Folgekosten.

Um Ihnen einen Einstieg in das Thema zu verschaffen, habe ich verschiedene Weblinks zusammengetragen, die ich hier anheim stellen möchte. Zum einen steht über allem der Inhalt des §6b des BDSG("Bundesdatenschutzgesetz"). Dieser gibt die Rahmenbedingungen für die Überwachung in Räumen mit öffentlichem Zugang vor. Er ist kurz und knapp und wie ich finde, leicht zu lesen.

Wesentliche Fragen unserer Kunden wurden auch auf den folgenden Webseiten bereits dankenswerter Weise anwaltlich beantwortet:

Diese Beispiele sollten bereits hilfreich sein, um für sich selber einen Eindruck der Situation zu erhalten.

Ein weiteres Beispiel zum Thema - hier: wie man es nicht macht - lief Anfang 2008 durch die Presse. Hier hatte ein Bankhaus eine Kundin mit Hilfe von Videoüberwachung und Abgleich der Aufzeichnung mit Logdateien des von der Kundin genutzten Geldautomaten ermittelt. Diese sollte dann zur Kasse gebeten werden, weil sie bzw. ihr Kind den Vorraum verschmutzt habe.

Die ganze Reportage findet sich hier:

Ich hoffe, Sie bekommen einen Einblick - das Thema ist schwierig. Daher sollten Sie bei einer Neubeschaffung einer Überwachungsanlage ein Budget für eine Erstberatung bei einem Anwalt einplanen. Dieses Budget wird sicherlich den Investitionsrahmen nicht sprengen, sichert Sie aber ab, bevor es Probleme gibt.

Weiterführende Links: