Oft ist beim Neubau oder Sanierung eines Gebäudes von einer Videoüberwachung nicht die Rede. So geht dementsprechend auch zumeist kein Gedanke an benötigte Verkabelung in die Planung mit ein. Erst im Verlauf der Betriebstätigkeit ergibt sich eine Gefährdung bzw. wird die Gefahrensituiation erkannt. Dieser muss dann zum Beispiel durch eine geeignete Überwachungsmaßnahme begegnet werden.
Eine Überwachungsmaßnahme bedingt wiederum die Installation einer entsprechenden Videoüberwachungsanlage mit Kameras im Innen- und/oder Außenbereich, einem Abfrageplatz sowei ein zentrales Aufzeichnungssystem.
Je nach Lage können vorrübergehende Maßnahmen oder fest installierte Systeme zum Einsatz gebracht werden, die verschiedene Installtionstechniken nutzen können. In diesem Beitrag möchte ich den Einsatz fest installierter Systeme betrachten.
Hierbei werden grundsätzlich Kameras so montiert, das diese nur schwer von Angreifern manipuliert werden können. Eine Manipulation betrifft nicht unbedingt nur die Beschädigung oder Zerstörung sondern auch die Veränderung des Blickwinkels einer Kamera oder - bei entsprechend hochwertigen Objekten - die Manipulation des Bildsignales. Vor einigen Jahren war dies noch ein Hollywood-Spezialeffekt. Heutzutage ist dies jedoch bedingt durch den technischen Fortschritt denkbar.Für allgemeine Hinweise auf Kamerapositionen empfehle ich auch den vorangegangenen Artikel hier im Sicherheitstechnik-Blog.
Typischerweise werden vor allem Außenkameras an höhergelegenen Positionen installiert um sie so vor dem Zugriff von Dritten zu schützen. In Innenräumen ist dies aus baulichen Gründen oft nicht möglich. Dort setzt man entweder auf spezielle Kameragehäuse oder positioniert die Kamera so, dass diese erst von einem Angreifer erreicht werden kann, wenn er bereits im Aufnahmebereich mindestens einer Kamera war. Alternativ werden auch Kamera-Attrappen oder getarnte Kameras eingesetzt.
Beispiel für eine getarnte Kamera im Rauchmeldergehäuse.

Dieses Vorgehen erhöht die Wahrscheinlichkeit, das der Angreifer auf der Aufzeichnung sichtbar wird, erheblich. Dadurch kann der Vorfall erkannt und ggf. sogar aufgeklärt werden. Zumindest ist der Ablauf eines Vorfalls leichter zu rekonstruieren.
Typischerweise müssen Kameras heute - unabhängig ob man reguläre CCTV-Kameras oder IPTV-Systeme verwendet - mit Spannung und einem Signalleiter verbunden werden. Die Spannungsversorgung stellt in der Regel im Innenbereich überhaupt kein Problem dar, da praktisch “überall eine Steckdose” erreichbar ist, bzw. von einem Elektrobetrieb installiert werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es für CCTV-Systeme sogenannte Einkabellösungen, bei der Bildsignal und Spannungsversorgung auf einem Koax-Kabel übertragen werden können.
IPTV-Systeme haben den Vorteil, das diese in eine bestehende LAN-Infrastruktur eingebunden werden können. Somit sind unter Umständen die Kabelwege der tatsächlich zu verlegenden Signalleitungen, hier Cat5e bis Cat7-Verkabelung kürzer. Die Vor-und Nachteile einer IPTV-Lösung finden Sie in einem anderen Beitrag im Blog besprochen.
Bei einer CCTV-Lösung muss ein für Videosignale geeignetes Kabel verwendet werden. Oft werden auch gerne Funkübertragungssysteme angeboten. Die Funkübertragung muss auf jeden Fall vor dem dauerhaften Einbau getestet werden. Ferner ist zu bedenken, das mehrere Kameras mit einer Funkanbindung die gesamte Signalqualität nicht verbessern. Tatsächlich bieten die meisten Übertragungssysteme nur vier bis sechs Kanäle, von denen tatäschlich innerhalb der Reichweite nur etwa die Hälfte nutzbar ist. Oft ist im Innenbereich auch die Reichweite auf wenige Meter - deutlich unterhalb beispielsweise DECT-Telefonen - beschränkt. Dies ist von vielen auch baulichen Parametern abhängig und muss getestet werden. Zur Überbrückung von Strecken im Außenbereich kann diese Technik jedoch sehr nützlich sein - man muß jedoch auch hier bedenken, das zum einen die Luftschnittstelle “abgehört” werden kann, zum andern wiederum ein versierter Angreifer eben diese durch gezielte Störsender stören kann. Die Technik hierzu ist die gleiche wie in der Kamera verbaut wird. Daher ist dies nicht allzu abwegig.
Die normalerweise eingesetzte Verkabelung im CCTV-Bereich sind Koaxialkabel. Hierbei kann man möglicherweise auch vorhandene Leitungen einer bestehenden, in diesem Bereich nicht genutzen Antennenverkabelung ausnutzen. Dieses ist entsprechend zu testen bzw. auszuprobieren. Auch können ggf. vorhandene Kabelschächte oder Leerrohre genutzt werden. Hochwertige Koax-Kabel sind von der Abschirmung entsprechend geeignet, weder Störungen in andere Leitungen - z.B. Telefon - zu emittieren noch die im Koax-Kabel übertragenen Signale stören zu lassen.
Alternativ gibt es verschiedene Übertragungssysteme, mit denen sich zur Vermeidung von Neuinstallationen von Koax-Kabeln andere vorhandene Leitungen nutzen lassen. Hier gibt es Übertrager für bestehende Cat-Kabel, die jedoch nicht an das LAN angeschlossen sein dürfen. Ebenso gibt es Übertrager für Zweidraht-Kabel (Twisted Pair), wie sie im Telefonbau seit einiger zeit zum Einsatz kommen. Ebenso gibt es Konzentratoren, bei denen mehrere Videosignale zusammen gefasst werden können.
BNC steht für “Bayonet Neill Concelman” (Die Erfinder des BNC-Steckverbindersystems), “Bayonet Navy Connector”, “British Naval Connector”, “Bayonet Nut Connector” oder einfach nur “BayoNet Connector” - je nach dem welcher Quelle man glauben schenken mag. Auf jeden Fall sind BNC-Steckverbinder Stecker und Buchsen mit einer Bajenett-Arretierung (Bajonett-Verschluß).
Grundsätzlich handelt es sich um ein sehr typisches und weltweit verbreitetes, arretierbares Steckverbindersystem für Koaxial-Kabel.
Das Sicherheitstechnik-blog.de ist jetzt auch auf Technorati gelistet.
Link: http://www.blogfever.de/ref=1416
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Wir werden dies immer wieder gefragt, wie es denn mit der rechtlichen Situation bei Videoüberwachung ausschaut. Was darf aufgezeichnet werden, was nicht?
Diese Entscheidung oder Bewertung der Rechtslage können wir unseren Kunden und Ihnen als Leser nicht abnehmen, da in Rechtsfragen ausschließlich Anwälte beraten dürfen. Unser Rat ist auch schon auf Grund der Komplexität, im Zweifel eben einen Anwalt zu Ihrem konkreten Vorhaben zu befragen. Eine solche Beratung ist nicht sonderlich teuer und vermeidet später teurere Folgekosten.
Um Ihnen einen Einstieg in das Thema zu verschaffen, habe ich verschiedene Weblinks zusammengetragen, die ich hier anheim stellen möchte. Zum einen steht über allem der Inhalt des §6b des BDSG("Bundesdatenschutzgesetz"). Dieser gibt die Rahmenbedingungen für die Überwachung in Räumen mit öffentlichem Zugang vor. Er ist kurz und knapp und wie ich finde, leicht zu lesen.
Wesendliche Fragen unserer Kunden wurden auch auf den folgenden Webseiten bereits dankenswerter Weise anwaltlich beantwortet:
Diese Beispiele sollten bereits hilfreich sein, um für sich selber einen Eindruck der Situation zu erhalten.
Ein weiteres Beispiel zum Thema - hier: wie man es nicht macht - lief Anfang 2008 durch die Presse. Hier hatte ein Bankhaus eine Kundin mit Hilfe von Videoüberwachung und Abgleich der Aufzeichnung mit Logdateien des von der Kundin genutzten Geldautomaten ermittelt. Diese sollte dann zur Kasse gebeten werden, weil sie bzw. ihr Kind den Vorraum verschmutzt habe.
Die ganze Reportage findet sich hier:
Ich hoffe, Sie bekommen einen Einblick - das Thema ist schwierig. Daher sollten Sie bei einer Neubeschaffung einer Überwachungsanlage ein Budget für eine Erstberatung bei einem Anwalt einplanen. Dieses Budget wird sicherlich den Investitionsrahmen nicht sprengen, sichert Sie aber ab, bevor es Probleme gibt.